Wärmepumpen-Förderung in Sachsen
Bund und Freistaat Sachsen unterstützen den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme. Je nach Maßnahme und Kombination sind Zuschüsse und günstige Darlehen möglich, die die Investition spürbar senken.
Bundesförderung (BEG) – Zuschuss des Bundes
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst den Austausch fossiler Heizungen gegen Wärmepumpen:
| Erdwärmepumpe (EFH) | 8.000 € – 11.000 |
| Luft-Wasser Wärmepumpe (EFH) | 5.000 € – 7.000 |
| Großwärmepumpen (MFH, Gewerbe) | Individuell, höhere Beiträge |
Förderprogramme des Freistaats Sachsen (SAB)
Die Sächsische Aufbaubank ergänzt die Bundesmittel mit eigenen Programmen für energetische Sanierung:
- Zuschüsse und Darlehen für Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Heiztechnik
- Zinsgünstige Förderdarlehen für umfangreiche Sanierungsvorhaben
- Kombinationsmöglichkeiten mit der Bundesförderung, je nach Vorhaben
Weitere Informationen stellt die Sächsische Aufbaubank unter sab.sachsen.de bereit. Ergänzend berät die SAENA – Sächsische Energieagentur – unabhängig zu Fragen der Energieeffizienz.
Steuerliche Entlastung
Auch über die Steuer lassen sich Investitionen in die energetische Sanierung geltend machen:
- Abzug als Handwerkerleistung bei Instandhaltung und Modernisierung
- Abzug als energiesparende Maßnahme bei wertsteigernden Investitionen
- Verteilung der Beträge über bis zu drei Jahre
Für die eigene Situation ist die Rücksprache mit der Steuerberatung empfehlenswert.
So beantragen Sie die Förderung
- Antrag vor Baubeginn: Förderung bei der BEG beziehungsweise dem zuständigen Programm beantragen
- Zusage abwarten: Erst nach der Bewilligung mit der Installation beginnen
- Nachweise einreichen: Nach Abschluss die geforderten Unterlagen übermitteln
- Auszahlung: Nach Prüfung wird der Betrag ausgezahlt
Der vermittelte Fachbetrieb begleitet Sie durch den gesamten Förderprozess.
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